AKUVIB ist nach DIN EN ISO IEC 17025 akkreditierte und nach §29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekannt gegebene Messstelle zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen.
Wir liefern Ihnen Beratung, Messungen und Abnahmeuntersuchungen aus einer Hand auf den Gebieten der Akustik und Schwingungstechnik.
Im Rahmen von Baugenehmigungen, zum Beispiel bei der Errichtung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes, muss der Betreiber den zuständigen Behörden die Einhaltung der Lärmgrenzwerte an den Arbeitsplätzen und den nächstgelegenen Wohnbebauungen nachweisen.
Hierfür erstellt AKUVIB in der Planungsphase schalltechnische Modelle mit dessen Hilfe Geräuschpegel prognostiziert und gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen ausgelegt werden.
Der Ist- Zustand wird messtechnisch erfasst und nach der Fertigstellung wird die Einhaltung der Richtwerte durch Abnahmemessung überprüft.