Der Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen verpflichtet eine potentielle Gefährdung zu beurteilen.
AKUVIB erstellt auf Basis von Messungen eine Gefährdungsbeurteilung und berät sie bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Auf Grundlage der Messungen erstellen wir eine Rasterlärmkarte mit ihren Maschinen und Arbeitsplätzen, anhand derer wir Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen und die Auswirkungen direkt verdeutlichen können.
Auch bei späteren Änderungen in Hinblick auf eine Erweiterung des Maschinenparks oder eine geänderte Aufstellsituation sind wir mit Hilfe der bereits digitalisierten Geometrien schnell und ohne weitere Messungen in der Lage ihnen die Veränderungen z.B. an den Arbeitsplätzen zu verdeutlichen.
So sind sie schon während der Planungsphase in der Lage geeignete Abhilfemaßnahmen bei einer möglichen Überschreiten der Richtwerte in Zusammenarbeit mit uns zu erarbeiten.